Vom 18. bis einschließlich 74. Lebensjahr sind alle aktiven Mitglieder zur Ableistung von Arbeitsstunden verpflichtet. Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus der im Clubhaus aushängenden Arbeitsstundenliste.
Die Kündigung bzw. Änderung der Mitgliedschaft (z.B. von aktiver zu passiver Mitgliedschaft) ist mit Wirkung zum Jahresende möglich. Sie muss schriftlich oder elektronisch bis zum 30.09. der laufenden Tennissaison erfolgen.